Beerdigungskosten als “ Sowieso-Kosten“

Sterben müssen wir alle- früher oder später. Es ist tragisch wenn Beerdigungskosten geltend gemacht werden müssen. Ebenso tragisch ist, wenn der Versicherer des Schädigers die Übernahme der Beerdigungskosten verweigert, da es sich hierbei um Kosten handelt die sowieso -früher oder später- anfallen (auch wenn im Gesetz etwas anderes steht)- Mann kann es ja mal versuchen, solange der Schaden versicherungsgesteuert ist.