Gewerbeauskunfts-Zentrale abgestraft! Formulare irreführend: OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.2.2012

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 15.02.2012, Az. I -20 U 100/11  entschieden, dass die (alten) von der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH benutzten Formulare für die Gewerbeeintragungen in dem Internetportal www.gewerbeauskunft-zentrale.de wettbewerbsrechtlich unzulässig sind, weil sie auf  unaufmerksame Adressaten spekuliere. Derartige Geschäftsmodelle würden nicht gebilligt.

In den Urteilsgründen wird ausgeführt, dass die Angebotsformulare sowohl irreführend im Hinblick auf die Herkunft als auch intransparent im Hinblick auf die Kostenbelastung des Betroffenen sind. Gegen dieses Urteil wurde die Revision nicht zugelassen.

Damit hat sich die jahrelange Geschäftspraktik der GWE Wirtschaftsinformations GmbH vorerst erledigt.

HEID Rechtsanwälte I Fachanwalt haben jahrelang jegliche Zahlungsverlangen für eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich zurück gewiesen. Wir dürfen uns daher bestätigt fühlen und sagen: OLG Düsseldorf, bravo!

Christian Heid, LL.M.
Rechtsanwalt

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