Diesen etwas skurilen Fall hat das Landgericht Konstanz entschieden.
Folgender Hintergrund: Eine Frau aus Bad Dürrheim wurde im Dezember 2010 von einer Streife angetroffen. Sie lag in einem Wagen mit angeschaltetem Motor, eingeschaltetem Licht parkend auf dem Fahrradweg. Daraufhin verurteilte sie das Amtsgericht Stockach zu einer Geldstrafe von 400 €. Zudem wurde eine Sperrfrist zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis von sechs Monaten verhängt.
Dieses Urteil hatte keinen Bestand. Das Landgericht Konstanz hob das Urteil auf, der Führerschein ging zurück an die Dame und die Kosten hatte die Staatskasse zu tragen.
Die Frau hatte zuerst erklärt, sie habe nur Ihren Freund in Stockach besucht und sich danach im Auto sinnlos betrunken (Kräuterlikör). Danach gab sie an, sie wäre nicht zu ihrem Freund gefahren, sondern hätte schon kurz nach der Ausfahrt angehalten und dann mehrere kleine und eine große Flasche Sekt getrunken, eine Flasche Wodka und eine große Flasche Kräuterlikör. Sodann sei Sie im Auto eingeschlafen, in der Hoffnung Ihr Freund würde Sie im Auto finden und mit nach Hause nehmen. Doch statt des erwarteten Freundes kamen die Freunde und Helfer.
Zwar konnte der Toxikologe und ein Mediziner nachweisen, dass Sie vor oder während der Fahrt Alkohol getrunken haben musste aber es war nicht nachzuweisen, dass Sie tatsächlich alkoholisiert gefahren war.
in dubio pro reo
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