Schmerzensgeld / Vorsicht vor Abfindungsvergleichen !

Versicherer versuchen nach meiner Erfahrung immer öfter, auch bei leichten Personenschäden eine allumfassende Abfindungserklärung von den Verletzten zu verlangen, um überhaupt Zahlungen zu erbringen. Solche Abfindungserklärungen sollten nicht unterzeichnet werden, gerade nicht bei leichten Verletzungen. bei Unterzeichnung der Abfindungserklärungen können keinerlei Nachforderungen gestellt werden! Häufig beziehen sich die Erklärungen auch auf Sachschäden. Hierbei sollte fvor Unterzeichnung jedenfalls anwaltlicher Rat eingeholt werden.

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