Auf dem 7. Gemeinsamen Symposium der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP) und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM), das vom 9.-10.September in Potsdam stattfand, wurden erstmals die Ergebnisse einer Studie zur Legalbewährung von einmalig und wiederholt mit Alkohol im Straßenverkehr auffälligen Kraftfahrern vorgestellt.
Untersucht wurden 1600 Personen, die zwischen November 2005 und Oktober 2006 MPU`s in den beteiligten Organisationen absolvierten.
Die Ergebnisse zeigten, dass sich die Rückfallquoten aller betrachteten Fallgruppen (einmalig und wiederholt alkoholauffällige Kraftfahrer) nicht wesentlich von der Kontrollgruppe der Fahrer mit Ordnungswidrigkeiten unterschieden.
Die Ergebnisse im Einzelnen:
Die Rückfallgefahr der positiv begutachteten erstauffälligen Alkoholauffälligen lag bei 6,5%, nach Kursteilnahme bei 8,0%, die der positiv begutachteten, wiederholt Alkoholauffälligen lag bei 8,3% und nach Kursteilnahme bei 6,8%. In der Kontrollgruppe wurden 8,2% der Fälle in einem 3-Jahreszeitraum wieder rückfällig.
Damit zeigen die untersuchten Gruppen (Eignungsbedenken aufgrund einer erstmaligen Alkoholfahrt mit > 1,59%o oder wiederholte Alkoholfahrt) keine höhere Rückfälligkeit als die OWI-Gruppe, bei denen außer einer Geldbuße und einem Fahrverbot keine weiteren Führerscheinmaßnahmen folgten und die nach Verbüßung eines Fahrverbots wieder als geeignet angesehen werden)
Diese Ergebnisse sind ein deutlicher Beleg für die Prognosesicherheit der Untersuchungen.
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