Das Amtsgericht Mitte hat in seinem Urteil vom 31.10.2006 (Az: 106 C 3072/06) entschieden, dass ein Radfahrer, selbst wenn er nicht mit einer ausreichenden Beleuchtung gefahren sein sollte, nicht unsichtbar ist. Der Unfall ereignete sich im Innenstadtgebiet von Berlin, wo zweifellos keine völlige Dunkelheit herrscht.
Am 26.11.2004 ereignete sich in der Kastanienallee in Berlin gegen 19:35 Uhr ein Unfall. Der Zusammenstoß zwischen dem Beklagtenfahrzeug und dem Kläger als Radfahrer ereignete sich beim Öffnen der Fahrertür des Beklagtenfahrzeugs durch die Fahrerin, wobei das Beklagtenfahrzeug am rechten Fahrbahnrand geparkt war. Die Fahrerin des Kraftfahrzeuges gab an, der Kläger sei ohne Licht gefahren und somit für sie unsichtbar gewesen. Das Amtsgericht wies die Behauptung der Beklagten mit der obigen Begründung ab. Im Ergebnis erhielt der Kläger Schadensersatz mit einer Quote von 100%.
Die Entscheidung des Amtsgerichts ist rechtskräftig.
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