So meint es der Richter Dr. Witschier am Amtsgericht Trier in seinem Urteil 32 C 340/10 vom 08.10.2010. Und er postuliert das als Verhaltensanforderung an den Geschädigten, wenn ein Totalschaden „unschwer erkennbar“ ist.
Wie das im Einzelnen zu bewerkstelligen ist, verschweigt das Gericht.
Natürlich kann jedermann bei mobile.de, AutoScout24 oder eBay nachsehen, um sich eine ungefähre Vorstellung vom Wert eines (seines) Fahrzeugs zu verschaffen.
Mit der Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts als Abrechnungsgrundlage für eine Schadensersatzforderung hat das nichts zu tun.
Der Wiederbeschaffungswert berücksichtigt das Fahrzeugalter, die Laufleistung, die Besitzverhältnisse, den festgestellten Fahrzeugzustand evtl. Alt- und Vorschäden, Sonderausstattungen und Zubehör. Die Fälligkeiten von Haupt- und Abgasuntersuchungen sowie alle übrigen im Wesentlichen den Wert des Fahrzeuges beeinflussenden Faktoren einschließlich der regionalen und saisonalen Marktlage fließen in die Bewertung ein.
Für eine seriöse Ermittlung und Bewertung all dieser Faktoren sind die Kfz-Sachverständigen prädestiniert und unverzichtbar.
Außerdem gehört zur Schadensbestimmung im Totalschadensfall auch noch der Restwert. Folgt man der Auffassung des AG Trier, soll wahrscheinlich der Geschädigte die infrage kommenden Restwertaufkäufer „unporoblematisch im Internet recherchieren“ und dann von ihnen Gebote einholen.
Sogar erfahrene Verkehrsrechtsanwälte – mit und ohne Zugang zu den Schwacke-Datenbanken – sollten die Finger davon lassen, „Schadensgutachten“ im Totalschadensfall selbst zu erstellen.
Meiner Auffassung nach ist gerade in Totalschadensfällen ein Schadensgutachten uverzichtbar!
In Reparaturfällen bei geringen Schäden mag ein Kostenvoranschlag reichen. Im Totalschadensfall gibt es keine echte Alternative zum Gutachten.
Schadensminderung ja. Das steht im Gesetz. Und das ist auch sinnvoll und richtig. Aber bitte nichts unter dem Deckmantel der Schadensminderungspflicht neu erfinden, was rechtlich und tatsächlich nicht geboten und – wie hier – unrealisierbar ist.
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