Ein etwas seltsamer Kuhhandel scheint sich vor dem Amtsgericht Wuppertal abgespielt zu haben. Der Betroffene war, ausweislich der Urteilsgründe, Rechtsanwalt und scheint sich mit dem Amtsrichter auf ein Fahrverbot von einem halben Monat geeinigt zu haben.
Das hielt natürlich der Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft vor dem OLG Düsseldorf nicht stand, denn die Rechtslage ist diesbezüglich eindeutig:
„Bei der Verhängung eines Fahrverbots darf das gesetzliche Mindestmaß von einem Monat nicht unterschritten werden.“ (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.12.2010 AZ: IV-3 RBs 210/10, 3 RBs 210/10)
Ob sich der Kollege mit dem Bußgeldrichter auch über den Wegfall der Punkte geeinigt hat, ist dem Beschluss des OLG leider nicht zu entnehmen …
(Das geht natürlich auch nicht.)
Die Sache wurde zurückverwiesen – natürlich an eine andere Abteilung des Amtsgerichts – mit einem recht eindeutigen vorsorglichen Hinweis des OLG, dass für ein Absehen vom Fahrverbot keine ausreichenden Anhaltspunkte ersichtlich sind und die vom Betroffenen hierzu vorgetragenen Angaben nicht ungeprüft hätten übernommen werden dürfen.
Man könnte also sagen, dass bei diesem Kuhhandel die Milchmädchenrechnung nicht aufgegangen ist …
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