Am Freitag, 28.01.2011 endete der 49. Verkehrsgerichtstag in Goslar. Die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags sind für den Gesetzgeber nicht bindend. Sie wurden in der Vergangenheit jedoch oftmals aufgegriffen und umgesetzt – wie das begleitete Fahren mit 17, das Handyverbot am Steuer oder die Herabsetzung der Promille-Grenze.
Drogendelikte im Verkehr
Fahrten unter Drogeneinfluss sollte mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln entgegengewirkt werden, so die Maxime der Experten dieses Arbeitskreises. Konsumenten harter Drogen sollte die Fahrerlaubnis nach einer Drogenfahrt unverzüglich entzogen werden können. Bislang konnte sich ein am Steuer ertappter Konsument harter Drogen (Haschisch, Kokain, Ecstasy usw.) vor Gericht oft erfolgreich darauf berufen, dass er nicht gewusst habe, wie lange die Droge in seinem Körper wirke. Anders als bei Alkoholfahrten gibt es bei harten Drogen keine Grenzwerte für eine „absolute Fahrtüchtigkeit“. Seitens der für die Verkehrssicherheit zuständigen Institutionen sollte auch die Aufklärung namentlich über die Wirkungsdauer der Drogen intensiviert werden.
LKW: Motor der Wirtschaft oder „rollende Bombe“
In einer anderen Empfehlung plädieren die Experten dafür, dass eine EU-weite Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit für LKW auf 80 km/h erfolgt. Dies erhöht die Verkehrssicherheit und dient auch der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Schonung der Umwelt, so die Einschätzung der Experten.
Bewegung im ruhenden Verkehr?
Der Arbeitskreis spricht sich für eine konsequente Durchsetzung der Parkvorschriften aus. Eine Überwachung des ruhenden Verkehrs durch Private lehnt der Arbeitskreis aber ab. Darunter würde die Akzeptanz der Verkehrsüberwachung generell leiden.
Diese und weitere Empfehlungen im Volltext finden Sie bei der Deutschen Verkehrsakademie Tücken des Kraftfahrzeug-Leasing, Stillschweigende Haftungsbeschränkungen, Sachgerechte Untersuchung tödlicher Verkehrsunfälle