Autohaus: Die zahlreichen Freisprüche des Herforder Richters Helmut Knöner für Temposünder waren keine Rechtsbeugung. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld habe jetzt das Verfahren gegen Knöner eingestellt, sagte Oberstaatsanwalt Reinhard Baumgart am Dienstag und bestätigte damit eine Vorabmeldung der Zeitung „Neue Westfälische“ (Mittwoch).
Der Jurist hatte als „Richter Gaspedal“ bundesweit Schlagzeilen gemacht, weil er zahlreiche Temposünder freisprach, die von Radarfallen erfasst worden waren. Hier stehe nicht die Sicherheit, sondern das Abkassieren von Bußgeld im Vordergrund, argumentierte der Richter damals. Es gebe keine klaren Richtlinien, mit denen die Errichtung solcher Radarfallen geregelt sei.
„Er hat das Gesetz anders interpretiert, aus unserer Sicht allerdings falsch“, sagte Baumgart. „Rechtsbeugung ist es aber nur dann, wenn ein Richter sich bewusst an Maßstäben orientiert, die im Gesetz keinen Ausdruck gefunden haben“, erklärte Baumgart.
Anlass der Ermittlungen gegen den Richter waren vier Anzeigen, davon zwei anonyme. Die Staatsanwaltschaft habe gegen rund zwei Dutzend der Freisprüche Beschwerde beim Oberlandesgericht in Hamm eingelegt. Entscheidungen gebe es aber noch nicht. (dpa)