In den letzten Wochen mußte ich vermehrt feststellen, dass angeblich Schadengutachten bei der gegnerischen Versicherung nicht ankommen. Insbesondere bei zwei großen Versicherern kommt das verdächtig häufig vor. Erst wenn unter Klagandrohung eine letzte Frist gesetzt wird, meldet sich der Sachbearbeiter und teilt mit, dass das Gutachten nicht bei ihm eingegangen ist und er deshalb nicht regulieren könne. Besonders ärgerlich ist, wenn erst nach Zustellung der Klage der Einwand erhoben wird, der Schaden sei nicht durch Gutachten belegt worden (Verzug, Kosten usw). Zwar kann schon mal etwas auf dem Postweg verloren gehen, aber demnächst werde ich Gutachten wohl nur noch per Einschreiben versenden, sofern die Übermittlung nicht per Internet erfolgt.
Haben die verehrten Kollginnen und Kollegen ähnlich Erfahrungen gemacht ? Falls ja, bitte ich um Kontaktaufnahme.
Rechtsanwalt Jürgen Leister, Fachanwalt für Verkersrecht und Arbeitsrecht, Heidelberg
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