Auch die „in Mode“ kommenden Geschwindigkeitsmessanlagen in Säulenform, wie sie beispielsweise in Stuttgart und Böblingen verwendet werden, sind mit einer Software bestückt, die nach wie vor zu kritischen bzw. falschen Messungen führen könnte. Hier bedarf es der Prüfung, ob die vor dem 21.7.2010 von der PTB zugelassene Software- Fassung handelt oder nicht.
Über den Autor:
Martin Ellinger ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Stuttgart-Möhringen. Ab dem Beginn seiner Berufstätigkeit hat sich Rechtsanwalt Ellinger auf das Verkehrsrecht spezialisiert. Seit 2002 ist er als ADAC-Vertragsanwalt tätig. Die Schwerpunkte seiner Arbeit liegen in der Verteidigung von Verkehrsstrafsachen und Bußgeldverfahren, der Regulierung von Verkehrsunfällen, auch mit schwerem Personenschaden, sowie der Fahrerlaubnisrecht. Nähere Einzelheiten sowie interessante Rechtstipps und ständig neue Urteile finden Sie auf unserer Website: http://ellinger.adac-vertragsanwalt.de/ .
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