OLG Koblenz, Aktenzeichen: 9 U 518/10 – Urteil vom 13.10.2010: Es stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar, wenn ein Autohändler in die Verkaufsanzeige für einen „Vorführwagen“ nicht die für Neufahrzeuge vorgeschriebenen Informationen über den Kraftstoffverbrauch und die Kohlendioxid-Emissionen aufnimmt. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden. Im z…
Quelle: verkehrsanwaelte.de
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