Kriminelle Vergangenheit kann Erteilung eines Busführerscheins entgegenstehen

VG Gießen, Aktenzeichen: 6 K 4151/09.G – Urteil vom 29.09.2010: Einem ehemaligen Häftling kann die Erteilung eines Busführerscheins verwehrt werden. Eignungsbedenken können sich auch aus Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder der Fahrgastbeförderung stehen, ergeben. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Gießen nach einer Mitteilun…
Quelle: verkehrsanwaelte.de