Geschwindigkeitsüberschreitung BAB 4 Tunnel Jena – Messung nicht immer korrekt!

Wer geblitzt wird, meint häufig, dass die Messung nicht angegriffen werden kann. Dies erweist sich jedoch nicht selten als falsch, was auch für grundsätzlich zuverlässige Messungen gelten kann. Ein aktueller Fall betrifft die Messanlage auf der Bundesautobahn A4 im Tunnel Jena in westlicher Fahrtrichtung. Es handelt sich um eine stationäre Messanlage des Typs Traffipax Traffistar S 330. Im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wurde eine Messung von einem Sachverständigen überprüft. Dieser stellte fest, dass das einzelne Foto des konkreten Betroffenen zunächst unauffällig ist, sich jedoch Merkwürdigkeiten ergeben, wenn der gesamte Messfilm des Messtages begutachtet wird. Zunächst wurde festgestellt, dass zwei Messanlagen auslösen, wenn ein Fahrzeug über 2 Fahrspuren fährt. Dies allein ist zwar üblich, jedoch müssten bei einer korrekten Messung beide Messanlagen für das gleiche Fahrzeug auch die gleiche Geschwindigkeit anzeigen. Aufgrund geräteinterner Rundungen kann eine Abweichung um 1 km/h noch technisch nachvollzogen werden. Im vorliegenden Fall fanden sich jedoch auch größere Differenzen als 1 km/h, für die der Sachverständige keine technische Erklärung hatte. Wenn ein Fahrzeug zeitgleich 2 Messungen auslöst, jedoch unterschiedliche Geschwindigkeitswerte angezeigt werden, muss mindestens einer dieser Werte denklogisch falsch sein. Da eine Erklärung hierfür nicht bestand, konnte das Gericht auch nicht ausschließen, dass eine Fehlmessung dann vorliegen kann, wenn ein Fahrzeug nur eine Messung auslöst. Der Betroffene wurde in diesem Fall freigesprochen.

 

Es zeigt sich also, dass auch bei sogenannten standartisierten Messverfahren das Messergebnis nicht immer richtig zu sein braucht. Es kann sich also auch in diesen Fällen lohnen, sich gegen die Folgen einer solchen Messung zu wehren. Notwendig hierfür ist, dass entweder vorgerichtlich bereits eine entsprechende Überprüfung stattfindet. Leider lässt sich ein Messfehler nicht immer nur anhand des einzelnen Messbildes feststellen. Da die Behörden sich jedoch damit schwer tun, ganze Messfilme oder Datensätze eines Messtages zu überlassen, ist es notwendig, entsprechende Beweisanträge im Gerichtsverfahren zu stellen. Der versierte Verkehrsanwalt weiß, wie ein entsprechender Antrag auszusehen hat.

Über den Autor:

 

 

Bei verkehrsrechtlichen Vorfällen wie Verkehrsunfall, Bußgeld oder Fahrverbot kann Ihnen am besten ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht helfen.
Rechtsanwalt Christian Janeczek ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dresden und in der Kanzlei Roth und Partner in Dresden tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind die Rechtsgebiete Verkehrsrecht, Strafrecht und Versicherungsrecht.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht ist er Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht.

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