HessVGH: MPU für Radfahrer -ohne Fahrerlaubnis- nach Verkehrsteilnahme mit 1,6 Promille

Keine MPU – Schluß mit Fahrradfahren?

Derr Hessische Verwaltungsgerichtshof  hatte über einen PKH-Antrag im Beschwerdeverfahren eines Falles zu entscheiden, bei welchem ein Student alkoholisiert mit einem Fahrrad am Straßenverkehr teilnahm -und zwar mit einer BAK von  mind. 1,6 Promille (zur Tatzeit mind. 1,75 Promille) und die Fahrerlaubnisbehörde ihn aus diesem Grund zur Beibringung eines Eignungsgutachtens aufforderte.

Der Student -welcher keinen Führerschein besaß-  wehrte sich gegen die Anordnung -jedoch ohne Erfolg.

Der Leitsatz der Entscheidung:

„Hat ein Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr am Straßenverkehr teilgenommen, so bestehen berechtigte Zweifel an seiner Eignung zum Führen eines nicht erlaubnispflichtigen Fahrzeugs, die eine Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens gem. §§ 3 Abs. 2, 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c) FeV rechtfertigen. Dies gilt auch bei einem sog. Ersttäter, der nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge ist (a.A. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.09.2009 – 10 B 10930/09 -, DAR 2010, 35 = NZV 2010, 54 = NJW 2010, 457 = BA 46, 437).“

Quelle: Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 06.10.10, AZ 2 B 1076/10

Über den Autor:

Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bad Nauheim
Egal ob Sie einen Verkehrsunfall hatten, ihnen ein Bussgeld, Fahrverbot oder Punkte in Flensburg drohen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Romanus Schlemm aus Bad Nauheim hilft schnell und unbürokratisch.
Hier finden Sie alle Kontaktinformationen