Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt, dass sich die Verbände des Kfz-Gewerbes (ZDK, ZKF) und der Verband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen (BVSK) in einer gemeinsamen Erklärung für die Hinzuziehung von Rechtsanwälten bei der Schadenabwicklung nach einem Verkehrsunfall aussprechen.
Das Schadenmanagement der Versicherer bedroht nicht mehr nur den Geldbeutel der Geschädigten, sondern gefährdet durch Dumpingtarife die sichere Fahrzeuginstandsetzung nach einem Unfall.
Verkehrsrechtler beobachten, dass es zu immer mehr Kürzungen kommt und Abwicklungs- und Instandsetzungsentscheidungen, die eigentlich in die Sphäre des Geschädigten gehören, zunehmend von den Versicherern getroffen werden. Diese wählen häufig genug den für sie günstigsten, aber nicht immer angemessenen Weg.
Die Hamburger Fachanwältin für Verkehrsrecht, Dr. Daniela Mielchen, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft (AG) Verkehrsrecht des DAV, schätzt, dass der Geschädigte bei genauerer Kenntnis seiner Ansprüche und frühzeitiger Einschaltung eines Rechtsanwalts nicht selten 20-30% höheren Schadenersatz erhalten könnte. „Auch Autohäuser und Werkstätten arbeiten vor dem Hintergrund des Versicherungsdiktats oft genug nicht mehr auskömmlich. Wenn der Preisdruck steigt, muss dies irgendwann Einfluss auf die Reparaturqualität haben und dann wird es gefährlich“, so Mielchen weiter.
Durch die frühe Einschaltung eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts können regelmäßig eine Reihe von Sparversuchen der Versicherung auf Kosten des Geschädigten und der Werkstatt verhindert werden. Neben freier Werkstattwahl hat ein unverschuldet in einen Unfall geratener Verkehrsteilnehmer noch eine Vielzahl anderer Rechte – die sich häufig genug monetär bemerkbar machen – welche ihm im Wege der Schadenlenkung vorenthalten werden sollen.
Der DAV begrüßt es sehr, dass ZDK, ZKF und BVSK nunmehr in einer gemeinsamen Erklärung Werkstattbetrieben anraten wegen der oftmals vielschichtigen Sachlage, den Kunden das Hinzuziehen eines verkehrsrechtlich tätigen Anwalts dringend zu empfehlen.
Mielchen befürchtet, dass eine allzu große Anwaltsscheu immer noch in der Angst vor einer hohen Honorarrechnung begründet liegt. „Dabei sind die Anwaltskosten eine Schadensposition, die bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung zu tragen sind. „Der Geschädigte muss grundsätzlich nichts zahlen“, erläutert sie. „Der Betroffene und sein Autohaus können durch die sofortige Einschaltung eines Anwalts also nur gewinnen.“
Sollten zukünftig mehr Werkstätten dieser Empfehlung ihrer Verbände folgen, hätten sie neben einer nennenswerten Arbeitsersparnis dem fortschreitenden Schadenmanagement der Versicherer endlich etwas entgegenzusetzen.
Die AG Verkehrsrecht des DAV hat für eine unkomplizierte Schadensabwicklung bei Unfällen die Plattform www.schadenfix.de entwickelt.
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