Winterreifenpflicht – so soll die Neuregelung aussehen

Nach der Vorstellung des Bundesverkehrsministeriums soll die Winterreifenpflicht zukünftig wie folgt formuliert werden:

„Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für die genannten winterlichen Wetterverhältnisse ausgelegt sind (Winterreifen).“

Ein entsprechender Gesetzentwurf soll am 05. November 2010 verabschiedet werden und möglichst schon am nächsten Tag in Kraft treten. Desweiteren sollen die Bußgelder bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht auf 40,00 Euro, bei einer Behinderung des Verkehrs auf 80,00 Euro verdoppelt werden.

In den Erläuterungen zu diesem Gesetzentwurf führt das Bundesverkehrsministerium aus, dass alle Reifen die mit einem M+S oder einem Schneeflockensymbol gekennzeichnet oder als Ganzjahres- oder Allwetterreifen bezeichnet werden, den neuen gesetzlichen Anforderungen genügen sollen.

Über den Autor:  Rechtsanwalt Stefan Kramp ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Duisburg und berät zu allen Fragen des Verkehrsrechts, Unfallregulierung, Bußgeldbescheid, Autokauf, Gewährleistung. Rechtsanwalt Stefan Kramp ist Vertrauensanwalt des ACE in Duisburg.

Das Verkehrsrechtsportal von Stefan Kramp finden Sie hier:  www.schadenfix.de/duisburg/Iborg-Kortenkamp-Kramp

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