Nebelleuchten

Herbstzeit ist Nebelzeit. Beim Auftreten von Nebel sollte der Sicherheitsabstand vergrößert werden. Nur so kann man bei plötzlichen Bremsmanövern des Vorausfahrenden sein Auto noch rechtzeitig anhalten. Bei erheblicher Sichtbeeinträchtigung durch Nebel (aber auch durch Schnee oder Regen) ist das Abblendlicht einzuschalten, um besser zu sehen und vor allem besser gesehen zu werden. Bei Nichtbefolgung droht innerorts ein Bußgeld von 25 €, außerorts von 40 € (Nr. 75,  76, Anl. zu § 1 Abs. 1 Bußgeldkatalog). Die Nebelschlussleuchte darf nur eingeschaltet werden, wenn durch Nebel die Sichtweite unter 50 Metern liegt (§ 17 Abs. 3, S. 5 StVO). Wegen der starken Blendgefahr muss sie auf nebelfreien Abschnitten oder bei größeren Sichtweiten sofort ausgeschaltet werden. www.rechtsanwalt-koblenz.de