Peter Ramsauer berät über Lockerung der Winterreifen-Vorschriften

Berlin — Die Bundesregierung muß sich mit dem Urteil des OLG Oldenburgs beschäftigen, welches die Vorschriften für den (Nicht-) Gebrauch von Winterreifen für nicht ausreichend konkret erklärt hat. Das Bundesverkehrsministerium – unter der Führung von Peter Ramsauer- beabsichtigt sich mit den Kollegen der Länder zu beraten, um  beim Thema Reifen auf Bußgelder und Strafpunkte zu verzichten. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sollte dann geändert werden und bis 2011  in Kraft treten. Aber bereits 2012 muss die StVO erneut geändert werden. Warum? Weil es in der EU eine verbindliche Definition des Begriffs Winterreifen geben wird.

Was passiert nun?

Der Wortlaut des strittigen § 2 Absatz 3a der StVO wird nicht geändert aber es soll kein Bußgeld und keine Punkte in Flensburg mehr geben.

Wie sieht es in diesem Winter aus?

Bis zur Neuregelung gilt die aktuelle Bußgeldregelung, dh. Situative Winterreifenpflicht – mit Bußgeld und Strafpunkt für Sommerreifensünder.

Die Minister treffen sich am Mittwoch und Donnerstag in Ettersburg (Thüringen).

Lesen Sie auch den Artikel von Dr. Daniela Mielchen. Frau Rechtsanwältin Mielchen ist Fachanwältin für Verkehrsrecht in Hamburg.

http://www.schadenfixblog.de/neuigkeiten-fur-die-kalte-jahreszeit-winterbereifungspflicht-verfassungswidrig/

Comments are closed.