Der Bundesrat hat am 24.09.10 dem Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen zugestimmt. Das Gesetzt tritt nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in Kraft.
Danach sind Vollstreckungen von Bußgeldern aus dem Ausland i.H.v. mehr als 70 € ist ab dem 01.10.2010 in Deutschland möglich.
Der Vollstreckungserlös wird der Bundeskasse zugeführt mit Ausnahme derjenigen Erlöse, welche bei gerichtlichen Verfahren anfallen; hier fließt dann der Vollstreckungserlös in die jeweilige Landeskasse
Wichtige Änderung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf:
Ein Vollstreckungsersuchen soll zurückzuweisen sein, wenn es um eine Entscheidung geht, die unabhängig von der Verantwortlichkeit des Betroffenen für die in Frage stehende Handlung ergangen ist.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesrats v. 24.09.10 Erläuterung des Bundesrats
Zukünftige Vollstreckungsersuchen sollten somit entsprechend kritisch geprüft werden.
Über den Autor:
Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bad Nauheim
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