Von einer Kfz-Händlerin wurde im Internet ein PKW zum Kauf angeboten mit der Angabe „Jahreswagen – 1 Vorbesitzer / 1. Hand”.
Der PKW wurde zuvor als Mietwagen von zwei Mietwagenfirmen gewerblich genutzt.
Das OLG Hamm (AZ I-4 U 101/10) vertrat in seinem am 30.August 2010 bekannt gegebenem Urteil die Auffassung, dass diese Angabe irreführend sei, wenn nicht über die Art des Vorbesitzers aufgeklärt werde.
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