Neues Waldgesetz schränkt Haftung für Waldbesitzer ein

Mit dem neuen Bundeswaldgesetz will die Regierung eigenen Angaben zufolge die Rahmenbedingungen für die Forstwirtschaft verbessern, das Waldmonitoring modernisieren und Bürokratie abbauen. So gelten zum Beispiel Holzplantagen nicht mehr als Wald im Sinne des Gesetzes. Das vermeide Konflikte mit Auflagen, die sich aus Vorgaben zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung ergeben. Erleichterungen soll es auch für forstwirtschaftliche Vereinigungen, […]
Quelle: http://brinkmann-dewert.de/thema/verkehrsrecht/

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