Anwaltliche Unfallabwicklung voll erstattungsfähig (Urteil)

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Wuppertal sind dem Geschädigten vom Schädiger auch die Anwaltskosten zu erstatten, die dadurch entstehen, dass dieser den Anwalt zunächst mit der Unfallregulierung gegenüber der eigenen Vollkaskoversicherung beauftragt. Es seien sämtliche Kosten zur erstatten, die zur Rechtsverfolgung erforderlich und zweckmäßig sind. Daher sei Teil der Schadensabwicklung auch die Meldung bei der eigenen Versicherung.  (Landgericht Wuppertal, Urt. v. 07.04.2010, Az. 8 S 92/09) www.rechtsanwalt-koblenz.de