Die ab dem Jahr 2013 gültigen EU-Führerscheine werden immer nur 15 Jahre gültig sein. Danach müssen die Bürger einen neuen Führerschein beantragen. Eine erneute Fahrprüfung muss aber nicht absolviert werden.
Für Führerscheine, die bis 2013 ausgegeben werden, soll eine Umtauschfrist bis zum Jahr 2033 gelten.
Quelle: LawBike.de
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