Die Langstrecken-Tempokontrolle von Autofahrern stößt bei Bundesregierung auf Bedenken
Grund ist nach Informationen von „Auto Bild“ der Datenschutz.
Bei der sogenannten „Section Control“ (ein Scheinanglizismus) wird das Fahrzeug am Anfang und am Ende eines Streckenabschnittes von meist mehreren Kilometern fotografiert. Anhand der zwischen den beiden Aufnahmen vergangenen Zeit wird die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit errechnet. Liegt der Wert über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, muss der Fahrer Bußgeld zahlen.
Und da zeigt sich sehr schön das Problem: Der Autofahrer wird schon erfasst und aufgezeichnet bevor er die Geschwindigkeitsübertretung begangen hat.
Hmm will ich das? Ich glaube nein!
Schön das es Rechtsanwälte für Verkehrsrecht gibt. Diese haben sich schon auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar mit der Problematik beschäftigt.
Tipp:Der 49. Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) findet vom 26. bis 28. Januar 2011 in Goslar statt.
Gestaltung: Jutta Köster