Minden (dpa) – Autofahrer können schon nach einmaligem Drogenkonsum ihren Führerschein verlieren. Der Entzug der Fahrerlaubnis hänge nicht von der Häufigkeit des Drogenkonsums ab, teilte das Verwaltungsgericht Minden mit.
Unter anderem wies das Gericht den Eilantrag eines Autofahrers ab, der argumentiert hatte, er habe nur ein einziges Mal Heroin genommen. Auch ein Cannabis-Konsument konnte das Gericht nicht damit überzeugen, dass er nur gelegentlich Drogen zu sich genommen habe. In beiden Fällen müssen die Antragsteller weiter auf ihren Führerschein verzichten. (Aktenzeichen: 2 L 103/10, 2 L 215/10)