BayVGH München, Aktenzeichen: 11 C 09.2200 – Urteil vom 08.02.2010: Wird ein Fahrrad von einem Führerscheininhaber mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,6 Promille geführt, so hat die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen. Dieses Gutachten ist nicht auf die Frage zu beschränken, ob künftig Alkoholf…
Quelle: verkehrsanwaelte.de