290 Stundenkilometer in der Schweiz: 782 000 Euro Strafe

Ein schwedischer Autofahrer ist auf einer Autobahn in der Schweiz mit 290 km/h geblitzt worden. In der Schweiz gilt auf Autobahnen eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit  von 120 km/h (teilweise sogar auf 80 km/h bis 100 km/h reduziert, z.B. auf Stadtautobahnen).

Das wird nicht billig! Nach dem Recht der Schweiz richtet sich die Höhe der Geldsanktion unter anderem nach den Einkommensverhältnissen des Betroffenen. Nach Auskunft der schweizerischen Verkehrsbehörden muss der „alte Schwede“ nun mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 782 000 Euro rechnen. Die Polizei stellte als Sicherheitsleistung schon mal den 570 PS starken Mercedes im Wert von 180 000 Euro nebst Führerschein sicher.

Es ist in der Schweiz durchaus üblich und in den kantonalen Strafprozessordnungen der Schweiz auch so geregelt, dass das Fahrzeug des Betroffenen beschlagnahmt und amtlich verwahrt wird. Es sei denn, der Betroffene kann eine Kauton in Höhe der zu erwartenden Geldsanktion zusätzlich der zu erwartenden Verfahrenskosten zahlen. Ich nehme mal an, so viel Geld hatte auch der schwedische Mercedes – Fahrer gerade nicht zur Hand …

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Infos zur europaweiten Vollstreckung von Bußgeldern:

Knöllchen.eu

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