„Probezeit“ überstanden: Führerschein ab 17 wird zur Dauerregelung

Am heutigen Mittwoch 04. August 2010 hat das Bundeskabinett dem Vorschlag von Verkehrsminister Ramsauer zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz zugestimmt. Demnach soll das sogenannte „begleitete Fahren ab 17“ zum 01.01.2011 bundesweit auf Dauer gesetzlich erlaubt werden. Zur formellen Gesetzesänderung fehlen  jetzt nur noch die Zustimmungen von Bundestag und Bundesrat; diese werden nach dem jetzigen Stand der Dinge jedoch erwartet.

Nach ersten Modellversuchen 2004 in Niedersachsen folgten 2005 und 2006 weitere sechs Bundesländer.  Ab 2007 schloßen sich Sachsen-Anhalt und Thüringen an, sowie 2008 Baden-Württemberg.   Bundesweit haben 2009 insgesamt 295.471 junge Menschen am Modellversuch Führerschein mit 17 teilgenommen. Das sind mehr als die Hälfte der Interessenten an einer Fahrerlaubnis in der Gruppe der unter 19-jährigen (31 Prozent in Berlin und 66,4 Prozent in Bayern).

Darüber hinaus belegt eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)  die Verminderung der sich in der Anfangsphase des selbständigen Fahrens die Unfall- und Deliktzahlen im zweistelligen Bereich. So gingen bis zu 22 Prozent weniger Unfälle in die Statistik ein. Als Erfolg ist  zudem zu werten, dass 20 Prozent weniger Verkehrsverstöße zu verzeichnen sind.

Der „Führerschein ab 17“ ist aber auch mit einigen Bedingungen verbunden. So muss die notwendige Begleitperson mindestens 30 Jahre alt sein und den Führerschein seit mindestens fünf Jahren haben. Weiter dürfen maximal frei Punkte „in Flensburg“ zu Buche stehen. Abschließend ist noch eine Registrierung bei der Fahrerlaubnisbehörde notwendig.

Für den Fall, dass ein junger Fahrer diese Auflagen missachtet, folgt der Widerruf der Fahrerlaubnis. Zusätzlich wird ein Bußgeld fällig, die Probezeit wird verlängert und die Auflage gemacht, vor dem Neuerwerb des Führerscheins ein Aufbauseminar zu besuchen. Beim Thema Alkohol sind noch engere Grenzen als üblich im Straßenverkehr zu beachten. Für Fahranfänger gilt bis 21 Jahre generell die Null-Promille-Regel. Diese gilt auch für die Begleitperson, solange sich diese in der Funktion mit im Auto befindet.

Bei Fragen zu Führerschein und im Speziellen dem begleiteten Fahren ab 17 nehmen Sie Kontakt mit mir auf:

www.kanzlei-schmitt.de

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