Ursachenzusammenhang beim Sturz eines Radfahrers
Der Fahrer eines Pkw wollte ein Grundstück verlassen und musste dabei einen kombinierten Fuß -/ Radweg überqueren. Dort befand sich ein Radfahrer der möglicherweise aus Schrecken wegen des herannahenden Pkw gestürzt war. Der PKW war aber noch vor dem Radweg zum Stillstand gekommen.
Das OLG Naumburg hat die Klage des Radfahrers auf Schadenersatz abgewiesen. Der Autofahrer sei nicht haftbar, da es am haftungsbegründenden Ursachenzusammenhang fehle. Allein der zeitliche und räumliche Zusammenhang reiche nicht aus. Er begründe auch keinen Anscheinsbeweis zu Lasten des Autofahrers. Der Radfahrer müsse vielmehr beweisen, dass der Autofahrer an seinem Sturz die Schuld trage. Dieser Beweis sei nicht geführt worden.