In dieser Reihe stelle ich in Kurzform die gebräuchlichsten, aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräte vor und weise auf mögliche Fehlerquellen hin.
Es besteht die weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht angreifbar.
Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß der Bedienungsanleitung bedient wurden, das Messpersonal nicht geschult oder Messfehler zu beklagen waren.
Heute geht es um ein häufig eingesteztes, laserbasiertes Messgerät mit großer Reichweite
Bezeichnung: Riegl FG-21P
Funktion: Geschwindigkeitsmessung – Lasermessverfahren ohne Foto- oder Videodokumentation
Einsatz: mobil – Messung aus der Hand oder mit Stativ; Messbereich bis 1000 Meter!
mögliche Fehler: z.B. fehlerhafte Kalibrierung (Aligntest) , Fehlmessungen (siehe unten) , Dokumentation
Besonderheit: Es wird nicht „geblitzt“, d.h. es erfolgt auch keine Fotodokumentation. Da der Messbereich bis 1000 m reicht, erfolgt die Messung meist in einem Moment, in welchem der Betroffene noch gar nichts davon ahnt. Nach der Messung wird angehalten mit Personalienfeststellung und Mitteilung des Vorwurfs. Gerne werden daher auch Motorräder gemessen.
Die eigentliche Messung ist somit objektiv nicht nachvollziehbar; es kommt auf die Aussage des Messbeamten und die Dokumentation der Messung an.
Es können Fehlmessungen bzw. eigentlich Fehlzuordnungen dergestalt vokommen, dass der Messbeamte ein vermeintlich anvisiertes Fahrzeug glaubt gemessen zu haben, in Wirklichkeit aber z.B. ein dahinter fahrendes Fahrzeug den Laserstrahl reflektiert und damit den Messwert gebildet hat. Da eine Messung in beide Fahrtrichtungen möglich ist, also ankommender oder abfließender Verkehr, sind auch hier entsprechende Fehlmessungen, d.h. z.B. Messwertbildung durch Gegenverkehr, möglich. Mit diesem Verfahren vorgeworfene Geschwindigkeitsverstöße sollten daher kritisch geprüft werden. Hier bestehen durchaus Chancen bei versierter Verteidigung.
Selbstverständlich muss auch dieses Messgerät zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht sein.
Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen des Vorwurfs einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, bei welchem als Beweismittel Lasermessung und/oder Riegl FG-21P aufgeführt sind? Drohen Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot?
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