„Eckhard Höfle hat sich insbesondere um das Verkehrsrecht und um die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht in besonders hohem Maße verdient gemacht“: Mit diesen Worten würdigte der Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), RA Prof. Dr. Wolfgang Ewer, vor kurzem auf dem 61. Deutschen Anwaltstag in Aachen das Vereinsmitglied Eckhard Höfle.
In seiner Laudatio sprach Ewer davon, dass es sich „kaum schildern“ lasse, was der in Groß-Gerau ansässige Höfle „für die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht alles getan hat“. Durch seinen Esprit und Humor, den alle, die ihn kennen würden, an ihm schätzen, gelinge es ihm immer wieder, eine angenehme Atmosphäre zu schaffen. „Deshalb ist er auch als Ansprechpartner bei Journalisten sehr beliebt“, so Ewer weiter, der anschließend an Höfle das Ehrenzeichens der Deutschen Anwaltschaft überreichte.
Eckhard Höfle, geboren 1944, gehörte dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht von 1999 bis 2010 an. Zuletzt hatte er das Amt des Schatzmeisters inne. Dem DAV-Gesetzgebungsausschuss „Verkehrsrecht“ gehörte er von 1985 bis 2007 an, seit 1990 – also 17 Jahre lang – als Vorsitzender. „Bei seinem Engagement für das Verkehrsrecht im Allgemeinen war er nicht nur aufgrund seiner großen Erfahrungen, sondern auch wegen seiner Persönlichkeit ein kluger und wichtiger Ratgeber“, so Ewer weiter.
Eckhard Höfle ist seit 1972 als Rechtsanwalt und seit 1975 zusätzlich als Notar tätig, gehört den DAV-Arbeitsgemeinschaften Versicherungs-, Verkehrs- sowie Bau- und Architektenrecht an, ist Mitglied im Verein zur Förderung des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln und Mitherausgeber der Zeitschrift für Schadensrecht (zfs). (wkp)
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