Diese Aussage ist nur zum Teil richtig………
Im eingeschränkten Halteverbot darf zum Ein- und Aussteigen und zum Beladen oder Entladen zeitlich unbegrenzt gehalten werden.
Aber: Wenn ein Fahrer sein Fahrzeug verlässt, um schnell noch seine Bankgeschäfte zu erledigen, dann gilt er als Parker. Ebenso wie derjenige der länger als 3 Minuten hält und beispielsweise seine Partnerin oder seinen Partner in die Bank schickt. Auch oft und gerne praktiziert, man lässt einfach die Kinder im Auto sitzen in der Hoffnung, dass der Kontrolleur dann schon sieht, dass man gleich wieder kommt. Das muss der Kontrolleur ja sehen; seine Kinder lässt man ja nicht lange zurück. Aber dies hilft alles nichts und wird auch den Kontrolleur nicht beeindrucken. Kurz gesagt:
Wer sein Fahrzeug verlässt gilt als Parker. Ebenso gilt als Parker, wer in seinen Auto sitzen bleibt, aber länger als drei Minuten steht.
Zum Be- und Entladen darf unbegrenzt gehalten werden! Aber Achtung: Wer glaubt beim Umzug in den 4.Stock eines Altbaus mal eine halbstündige Pause machen zu können, irrt. Auch das Be- und Entladen muss ohne unangemessene „Pausen“ erfolgen. Ebenso sollte man beim Aussteigen Abschiedszeremonien mit seinem Partner oder seiner Partnerin nicht zu lange ausdehnen.