Tschechischer Führerschein diesmal kein Mißbrauch- freigesprochen

Yogi (Name geändert) hatte einen kleinen Unfall. Nichts schwerwiegendes. Ein kleiner Parkplatzrempler, wohl aber mit ungeklärtem Verschulden. Die herbeigeeilte Polizei stieß bei der Routinekontrolle auf Yogis tschechische Fahrerlaubnis. Auf Nachfrage teilte Yogi mit, dass er einstmals einen deutschen Führerschein hatte, bis dieser ihm im Jahr 2000 aufgrund eines Urteils entzogen wurde. Die Sperrfrist dauerte bis 2002.  Stutzig machte nur das Ausstellungsdatum in 2009, da als Erteilungsdatum 2004 eingetragen war. Geweckt vom Jagdinstinkt notierte sich der Beamte die Daten, fand heraus, dass Yogi seit 2000 ununterbrochen an einer deutschen Wohnadresse gemeldet war und machte sich rechtskundig. Ein Spezialist der Führerscheinstelle hatte eine Erklärung parat. Aus dem Ermittlungsbericht:

“Er (der Spezialist) teilte mit, dass es bei früher ausgestellten tschechischen Führerscheinen der Fall war, dass ein deutscher Wohnsitz im Führerschein eingetragen wurde. Als sich herausstellte, dass Herr Yogi diesbezüglich Probleme bzgl. einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis bekommen könnte, bemühte er sich um einen neuen tschechischen Führerschein, in dem kein Wohnsitz vermerkt war.”

Alle Achtung. Die Führerscheinstelle kannte nicht nur den Inhalt sämtlicher früher ausgestellter tschechischer Führerscheine. Man wusste auch gleich noch, weshalb Yogi in 2009 einen neuen bekam.

Wie es weiter geht erfahren Sie im Blog von Rechtsanwalt Jörg Schmenger:

http://www.kanzleiws.de/blog/tschechischer-fuhrerschein-freispruch/

Eine Internetplattform zum Thema findet man unter www.fuehrerscheinfix.de