Neu im Blog: Volkstümliche Rechtsirrtümer

Rechtsirrtümer haben die Menschheit schon immer beschäftigt. Gerade als juristischer Laie versteht man oft nur „Bahnhof“ und verliert  im Paragraphendschungel leicht den Überblick. Fragt man einen Juristen oder einen angehenden Juristen „Habe ich Recht?“, bekommt man keine Antwort der Form „Ja/Nein“. Oft wird man hören „grundsätzlich“ ist das so und so aber „es kommt auf den Einzelfall an“. Für den juristischen Laien ist diese Situation fast unerträglich. Irgendwann weiß er bei allen Relativierungen nicht mehr wo ihm der Kopf steht.

Rechtsirrtümer sind vor allem im Verkehrsrecht weit verbreitet. Wir räumen in Zukunft beispielsweise mit folgenden Rechtsirrtümern auf:

Fußgänger dürfen Parklücken freihalten!

Auf Autobahnen gilt eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h!

Mein Auto darf ich im Stand warmlaufen lassen!

TÜV und AU darf man 2 Monate überziehen!……………………

Dies ist nur eine kleine Auswahl von Rechtsirrtümern, die wir  in Zukunft regelmäßig aufklären wollen. Und alle juristischen Laien können sich freuen. Es werden nicht nur die häufigsten Rechtsirrtümer, die auch Sie bestimmt schon beschäftigt haben, aufgeklärt, die Erklärungen sind auch noch zu 100% verständlich.

Ich wünsche allen viel Spaß beim Lesen!

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