Neue Regeln für Labore bei MPU

Alle Labore, die im Rahmen der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) Alkohol- und Drogenscreenings durchführen, müssen seit Jahresbeginn die neuen Beurteilungskriterien zur Fahreignungsdiagnostik der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) erfüllen. Diese wurden bereits am 1. Juli 2009 veröffentlicht und sind nun mit dem Ende der Übergangsfrist für alle Labore bindend. Diese müssen für jede getestete Substanz und jedes angewendete Nachweisverfahren nach DIN ISO/IEC 17025 für forensische Toxikologie akkreditiert sein.

Das MPU Portal schlechthin: www.führerscheinfix.de

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