Der Blitzer und der nackte Po

Juristen wissen längst, dass kein ausgedachter Sachverhalt so kurios sein kann, wie die Wirklichkeit. Drei Heranwachsende, nennen wir sie H1, 2 und 3, hatten nach dem Konsum eines RTL II-Berichts eine grandiose Idee. Wie wäre es, eine bekannte Blitzer-Stelle absichtlich auszulösen, natürlich unter Unkenntlichmachung der eigenen Identität. Per Handykamera sollte die Heldentat den Weg ins Internet finden. Nach der Preparation der KFZ-Kennzeichen konnte es losgehen. H1 setzte sich ans Steuer und eine “Scream-Totenmaske” auf. H2 wollte gar nicht erst hinsehen. Er nahm auf dem Beifahrersitz platz, kehrte aber sein nacktes Hinterstes nach vorne. H3 bediente die Kamera vom Rücksitz aus. Die Messanlage blitzte ordnungsgemäß.

Über den glungenen Coup konnte man sich nicht lange freuen, da es auch einen Vorausfahrer gab, der sich mit ordnungsgemäßen 50 km/h fortbewegte. H1 bremste. Natürlich reichte es nicht mehr. Durch den Aufprall wurde der ob seiner ungewöhnlichen Sitzposition  nicht angeschnallte Beifahrer H2 nach vorne beschleunigt. Zwar endete die Reise an der Windschutzscheibe, welche aber entweder vor Schreck mit dem Kontakt eines ungewohnten Körperteils oder einfach aufgrund physikalischer Gesetze einriss.

Glücklicherweise war niemand ernsthaft verletzt und der Wagen noch fahrbereit, so dass man sich spontan zur Flucht entschied. Nun galt es, Spuren zu beseitigen. Der PKW wurde notdürftig geflickt und verkauft. Kurz vor dem Verschiffen nach Afrika führten aber die Fahndungsmaßnahmen der Polizei zum Erfolg. H1 wurde dann über die Zulassungsdaten ermittelt. H2 vergaß eine Tierarztrechnung im Handschuhfach. H3 war szenebekannt. Nach kurzem Verhör sprudelte die Wahrheit nur so heraus.

Bilanz der gefährlichen Schnapsidee: Geldstrafe, Fahrerlaubnis weg, Verwarnungen, Geldauflagen.

Dieser herrliche Sachverhalt wurde uns von Rechtsanwalt Jörg Schmenger, Mainz mitgeteilt.

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