Hoffentlich ist jedem klar – des was jetzt kommt ist werklisch wahr:

Als junger Anwalt, frisch mit Schild
der Akten 28, doch gewillt,
auch Akte 29 zu beackern.

Kam ne Frau zur Tür herein:
“mein Berater, dieses Schwein,
hat meine Steuer falsch gemacht.
Und für diesen ganzen Stuss
will er noch Geld im Überfluss.
Die Rechnung zahlte ich dann nicht.
Was macht er? Mahnt. Mit ´nem Gedicht”:

“Das Mahnen, Herr, ist eine schwere Kunst!
Sie werden`s oft am eigenen Leib verspüren.
Man will das Geld, doch will man auch die Gunst
des werten Kunden nicht verlieren.

Allein der Stand der Kasse zwingt uns doch,
ein kurz` Gesuch bei Ihnen einzureichen:
Sie möchten uns, wenn möglich heute noch,
die unten aufgeführte Schuld begleichen”

Den Mahntext kenne ich, mein Kind,
der ist ganz einfach abgepinnt.
Doch nun hör auf mit Deinem Weinen,
die Antwort werd´auch ich ihm reimen:

“Werter Berater,

die deutsche Steuer unbeseh’n
ist nicht ganz leicht, so kann’s gescheh’n,
dass man mit Ratschlag oder Tip
nicht so richtig richtig liegt.

Doch wenn man Fehler nicht verhindert,
so ist der Lohnanspruch gemindert.

Sie erbrachten in den Jahren
Ratschläg’, die nicht richtig waren,
Was den Mandanten sodann zwingt,
dass einen and’ren er bedingt,
der rettet, was zu retten ist.

Die Rechnung, die Sie schicken ließen
wird daher zurückgewiesen.

Wo genau die Mängel liegen,
wie schon gesagt, ein anderer erforscht
Sie werden Nachricht hiervon kriegen,
sobald ich diesen ausgehorcht.

Dies ist, so wie ich hoffe, bald.
Bis dahin grüßt Sie auch recht freundlich
Ihr J.Schmenger,
Rechtsanwalt”

Das war,
das sei schon jetzt verraten,
dogmatisch nicht korrekt geraten.
Nicht das Mindern ohne Gnaden
sondern Aufrechnung von Schaden
Sollte eingewendet werden.

Es folgte jedenfalls ´ne Klage
mit dem winzigen Problem,
dass Einwendungen nur vage
mangels Nachweisen bestehn.

Der Richter grüßte mich erfreut,
nannte mich den “Dichterfürst”,
legte den Sachverhalt kurz dar
und dann ein Anerkenntnis nah.