Ludwigsburger Kreiszeitung: Recht kurios war der Fall, mit dem sich das Ludwigsburger Amtsgericht beschäftigen musste: Ein 45 Jahre alter Neckarremser war wegen Straßengefährdung und Unfallflucht angeklagt. Das stritt er auch nicht ab, allein vom Unfall wusste er nichts mehr. Grund: ein Schlafmittel.
Das Verfahren endete mit einem Freispruch. Das Ludwigsburger Amtsgericht konnte nicht ausschließen, dass der Mann schuldunfähig war, als er mitten in der Nacht einen Blechschaden verursachte. Für ihn sprach ein Gutachten.
Dem Gericht bot sich mit dem Angeklagten ein seltsamer Fall. Die Staatsanwaltschaft legte dem Familienvater zur Last, in der Nacht vom 30. September vergangenen Jahres unter Medikamenten- und Alkoholeinfluss in der Straße seiner Wohnung auf den geparkten Wagen seines Nachbarn geprallt zu sein. Zur Tatzeit soll er unter mindestens 0,3 Promille Alkohol in Zusammenwirken mit dem Schlafmittel „Zolpidem“ gestanden haben.
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