Sie möchten wissen, wie hoch Ihr „Konto“ in Flensburg belastet ist? Über das Kraftfahrtbundesamt (KBA) erhalten Sie kostenlos Auskunft über die über Sie gespeicherten Daten.
Was wird überhaupt bepunktet und eingetragen?
Bepunktet werden alle im Verkehrszentralregister eingetragene
- rechtskräftigen Ordnungswidrigkeiten (ab 40 Euro) und
- rechtskräftigen Straftaten.
Die Bewertung der Verkehrsverstöße findet nach einer Skala von eins bis sieben Punkten statt. Ordnungswidrigkeiten werden mit einem bis vier Punkten und Straftaten mit fünf bis sieben Punkten bewertet.
Ab 18 Punkten wird es eng
Das Punktsystem bietet dem auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer Angebote und Hilfestellung, das Erreichen von 18 Punkten und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden. In Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Gesprächen können die Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr erkannt und abgebaut werden. Dabei führt die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung zum Punkteabzug
Hierzu finden Sie Hilfe unter www.führerscheinfix.de
Um Auskunft über Ihren Punktestand zu erhalten, senden Sie hierfür Ihre Anfrage auf dem Postweg
- mit Ihren Personendaten (siehe Formular) und einer amtlich beglaubigten Unterschrift
oder
- mit Ihren Personendaten (siehe Formular), Ihrer persönlichen Unterschrift und der vergrößerten Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
an das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg.
Wenn Sie Ihre Auskunft persönlich abholen möchten, steht Ihnen sogar ein „Service vor Ort“ zur Verfügung.
Formular
Antrag auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (pdf 214-KB)
Antrag auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (rtf 74-KB)
Einen aktuellen Bußgeldkatalog 2010 finden Sie hier.