Traditionsgemäß wurden in Goslar anlässlich des Verkehrsgerichtstages wieder Stellung bezogen. Die Verkehrsanwälte des Deutschen Anwaltvereins positionierten sich besonders deutlich zum Thema MPU.
Fehlende Rechtsmittel sind Skandal
Die fehlenden Rechtsmittel gegen den sogenannten „Idiotentest“ bezeichneten die Anwälte des DAV als Skandal. „Es ist schlimm, dass man sich gegen Entscheidungen des ‚Idiotentests‘ nicht wehren kann“, erläuterte Christian Janeczek von den DAV-Verkehrsrechtsanwälten. Liegt derzeit derzeit ein MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)-Gutachten nicht vor, wird der Führerschein entzogen. Bei diesem strittigen Thema brachte der 48. Verkehrsgerichtstag keine Wende, sondern eher eine nur semiprofessionelle „Verbesserung“. Zu regelmäßigen Streitfällen wird es hier nach wie vor kommen, weil weiterhin keine Audio-/Videoprotokolle angefertigt werden müssen, auf die ein vermeintlicher zu Unrecht behandelter Verkehrsteilnehmer seine Kritik und den Antrag auf Revision der MPU-Beurteilung stützen könnte. (Siehe AUTOHAUS-Schaden§manager vom 29.1.).
Hinsichtlich des VII. Arbeitskreises, der sich mit dem Unfallrisiko „junge Fahrer“ beschäftigte, sprachen sich die DAV-Verkehrsrechtsanwälte dafür aus, die bisherigen Maßnahmen (Einführung eines obligatorischen Fahrsicherheitstrainings, absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger oder Führerschein auf Probe) beizubehalten, da diese zu deutlich weniger Unfällen geführt hätten. Weitere Maßnahmen sind aus Sicht der DAV-Anwälte nicht notwendig. „Geschwindigkeits- oder Leistungsbeschränkungen für junge Kraftfahrer stellen aus unserer Sicht keine Lösungsansätze dar“, sagte Rechtsanwalt Andy Ziegenhardt. Insbesondere sei eine Geschwindigkeitsbeschränkung für junge Fahrer in der Praxis schwer zu kontrollieren und kaum umsetzbar.
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