Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs wurde vom Gericht eine Strafe von 2.100 EUR und 3 Monate Fahrverbot verhängt. Der Verstoß lag allerdings schon 2 1/2 Jahre zurück. Es stellt sich die Frage, ob ein Fahrverbot nach so langer Zeit noch verhängt werden kann. Hat das Fahrverbot dann noch Denkzettelwirkung? Hören Sie den ganzen Fall:
Um zu überprüfen, ob Ihnen eine Strafe wie z.B. Bußgeld, Punkte oder sogar Fahrverbot wegen einer Verkehrswidrigkeit drohen, mehr im Bußgeldkatalog.