Sachverständigengutachten auch bei Bagatellschäden

BGH Karlsruhe, Aktenzeichen: VI ZR 365/03 – Urteil vom 24.02.2005: Die Kosten eines Sachverständigengutachtens können auch bei sogenannten Bagatellschäden geltend gemacht werden. Entscheidend sei dabei die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung. Demnach komme es darauf an, ob ein »verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter« nach seinen Erke…
Quelle: verkehrsanwaelte.de