Motortuning gefährdet Betriebserlaubnis

OLG Karlsruhe, Aktenzeichen: 1 U 181/05 – Urteil vom 24.03.2006: Chip-Tuning muss durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen und eine entsprechende Bestätigung erteilt werden. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe. Auf dieses Urteil machen die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV) nun aufmerksam. Wird dieses Vorgehen missachte…
Quelle: verkehrsanwaelte.de