OLG Celle, Aktenzeichen: 7 U 224/07 – Urteil vom 16.04.2008: Eine undichte Kraftstoffleitung gilt auch bei einem älteren Gebrauchtwagen nicht als normaler Verschleiß, sondern als Sachmangel. Der Käufer hat dann aufgrund der gesetzlichen Gewährleistungspflicht einen Anspruch auf Entschädigung. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle hervor…
Quelle: verkehrsanwaelte.de