BGH Karlsruhe, Aktenzeichen: VIII ZR 34/08 – Urteil vom 10.03.2009: Für die Frage, ob ein verkaufter älterer Gebrauchtwagen wegen einer dem Verkauf vorausgegangenen längeren Standzeit frei von Sachmängeln sei, ist grundsätzlich nicht auf die Standzeit als solche abzustellen. Nach einem nun bekannt gewordenen Urteil muss vielmehr die Frage geprüft werden, ob bei dem …
Quelle: verkehrsanwaelte.de