Keine Schadensersatzansprüche bei Führerscheintourismus

BGH Karlsruhe, Aktenzeichen: III ZR 212/07 – Urteil vom 11.09.2008: Einem Autofahrer steht keine Entschädigung für Aberkennung der Möglichkeit, von seiner ausländischer Fahrerlaubnis gebraucht machen zu können, zu. Auf diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe machen die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV) aufmerksam. Der Kläger, ein deuts…
Quelle: verkehrsanwaelte.de