VerwGH München, Aktenzeichen: 11 CS 08.3428 – Urteil vom 14.04.2009: Einem Fahrradfahrer, bei dem bei einer Alkoholkontrolle zu viel Alkohol im Blut festgestellt wird, muss auch dann nicht zwingend der Führerschein entzogen werden, wenn bei einem medizinisch-psychologischen Gutachten keine Änderung des Trinkverhaltens festgestellt werden kann. Dies entschied der Baye…
Quelle: verkehrsanwaelte.de