Kein Fahrverbot nach zu langer Verfahrensdauer

OLG Hamm, Aktenzeichen: 4 Ss 21/08 – Urteil vom 07.02.2009: Die Anordnung eines Fahrverbots ist unzulässig, wenn die zugrundeliegende Verkehrsstraftat bereits zweieinhalb Jahre zurückliegt. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm verweisen die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV). Das OLG hat damit ein Urteil des Landgerichts (LG) Mün…
Quelle: verkehrsanwaelte.de

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